Die Übergabepauschale beinhaltet:
Die Übergabe erfolgt am Tag der Fahrzeugübernahme ab 14 Uhr und enthält eine ausführliche Fahrzeugeinweisung. Sie sollten hierfür mindestens eine Stunde einplanen.
Für die Fahrzeugübernahme sind folgende Dinge mitzubringen:
Ohne Vorlage dieser Dokumente und ohne Zahlung der Kaution kann das Fahrzeug nicht übergeben werden. Die Rückgabe muss am Rückgabetag bis 9 Uhr erfolgen. Bei der Fahrzeugübergabe / -rückgabe wird ein Protokoll angefertigt.
Es ist eine Kaution in Höhe von 1.500,00 EUR vor Fahrzeugübergabe beim Anbieter in bar zu hinterlegen. Die Kaution wird am Tag der Fahrzeugrückgabe sofort in bar zurückgezahlt, sofern keine Schäden oder sonstige Mängel vorhanden sind (siehe hierzu unsere AGBs).
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30%, mindestens jedoch 300,00 EUR innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Der Restbetrag ist zur Zahlung 28 Tage vor dem vereinbarten Abholtermin fällig. Sofern der vereinbarte Abholtermin die Einhaltung der o.g. Fristen nicht zulässt, sind die Zahlungen jeweils sofort fällig.
Alle im Mietvertrag genannten Fahrer müssen das 23. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit 2 Jahren den Führerschein der Klasse B bzw. Klasse III besitzen.
Es sind 300 Kilometer je Miettag inklusive. Jeder Mehrkilometer kostet 38 ct. Ab einer Mietzeit von 15 Tagen besteht keine Kilometerbeschränkung.
In der Nebensaison beträgt die Mindestmietdauer 6 Tage.
In der Hauptsaison beträgt die Mindestmietdauer 14 Tage.
Kürzere Mietzeiten können gerne angefragt werden.
Bis 50 Tage vor
Mietbeginn:
30 % des Mietpreises
49-15 Tage vor
Mietbeginn:
50 % des Mietpreises
Weniger als 15 Tage vor Mietbeginn:
80 % des Mietpreises
Am Tag des vereinbarten Mietbeginns:
95 % des Mietpreises
Unsere Fahrzeuge verfügen über eine Haftpflichtversicherung, Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung. Der Selbstbehalt beträgt je Schadensfall 1.500,00 EUR. Wir empfehlen unseren Kunden eine Zusatzversicherung abzuschließen, welche den Selbstbehalt auf bis zu 250,00 EUR je Schadensfall reduziert.
Das Führen des Fahrzeuges außerhalb der Grenzen der europäischen Union sowie in den Gebieten Bulgarien, Grönland, Island, Rumänien, Kanarischen Inseln, Madeira, Azoren ist ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet. Das Führen des Fahrzeuges in Krisengebieten ist nicht gestattet.
Sie können Ihr Fahrzeug während Ihres Urlaubs gern auf unserem Grundstück unentgeltlich parken.
Wir übergeben Ihnen ein vollständig von innen und außen gereinigtes Wohnmobil. Das Wohnmobil ist von innen gereinigt zurück zu geben. Wir übernehmen die Außenreinigung des Fahrzeugs. Gerne übernehmen wir für Sie die Innenreinigung, die Leerung des Abwassertanks und / oder die Leerung der Kassettentoilette. Hierfür werden vom Anbieter Reinigungsgebühren erhoben.
Unsere Wohnmobile sind alle Nichtraucherfahrzeuge.
Geben Sie im Buchungsprozess anstelle des Kennzeichens die Bezeichnung „TBA“ (to be advised) an. Sie können das Kennzeichen später nachtragen. Ggf. rufen Sie das Fährunternehmen an und teilen das Kennzeichen telefonisch mit.
Wir bitten Sie uns im Falle eines Schadens oder Unfalls unverzüglich zu kontaktieren. Bitte warten Sie nicht bis zur Fahrzeugrückgabe.